Nach einer Parkettversiegelung gilt es ein paar Regeln zu beachten.
Mit diesen Tipps werden Sie an ihrem Parkett sehr lange Freude haben:

 

  • Nach 8 -10 Std. darf das Parkett vorsichtig betreten werden. Vorsicht mit verschwitzen Socken!
  • Um das Parkett vor nachfolgenden Arbeiten zu schützen sollte nur mit Papier oder Karton abgedeckt werden und dies frühestens nach 24 Std. nach dem letzten Anstrich.
  • Frühestens nach 72 Std. darf das Parkett vorsichtig Staub gesaugt oder nebelfeucht aufgenommen werden. Vorsicht bei Bauendreinigungen durch Drittfirmen!
  • Fenster Reinigungen bergen grosse Gefahren, durch heruntertropfendes Reinigungsmittel (Fleckenbildung).
  • Jede Versiegelung (Wasser- und Lösemittellacke, 1K- oder 2K Lacke) ist erst nach 10 – 14 Tagen völlig durchgehärtet und entsprechend belastbar!
  • Möbel sollten erst nach dieser Zeit aufgestellt werden – Teppiche erst nach 72 Std. auslegen!
  • Versiegelte Parkette sollten nur regelmässig Staub gesaugt werden und von Zeit zu Zeit nebelfeucht aufgenommen werden.
    Vorsicht: Zu häufiges und/oder zu nasses Aufnehmen schadet jedem Parkett. Ein Mob oder Tuch muss so fest wie möglich ausgewringt werden. Im Winter sollte das feuchte Aufnehmen auf ein Minimum reduziert werden. Über die offenen Fugen kann Wasser viel leichter ins Holz eindringen. Handelsübliche Haushaltreiniger (Meister Propper, Ajax etc.) können durchaus benutzt werden, aber immer sehr tief dosiert (max. die Hälfte der angegebenen Menge). Auf Polish- und Pflegeprodukte mit filmbildenden Zusätzen sollte verzichtet werden.
    Es gibt kein Pflegeprodukt, das widerstandsfähiger ist als ein guter Parkettlack!
  • Filmbildende Pflegeprodukte müssen von Zeit zu Zeit komplett entfernt und neu aufgetragen werden, da sie viel schneller abnutzen und anschmutzen als ein Parkettlack!
  • Wird trotzdem nicht auf ein solches Produkt verzichtet, empfehlen wir die Verwendung von im Fachhandel erhältlichen Markenprodukten (Bauwerk, Dr. Schutz, Bigler, etc.).
  • Während der Heizperiode sollte immer auf ein ausgeglichenes Raumklima geachtet werden. So wird einem übermässigen Schwinden des Parketts und der damit verbundenen Fugenbildung entgegengewirkt.
  • Dies gilt besonders bei Bodenheizungen. Diese dürfen nicht übermässig geöffnet sein.
  • Eine relative Raumluftfeuchtigkeit von 35 % – 70 % bei einer Raumtemperatur von 18 °C – 35 °C sind anzustreben.
  • Im Winter sollte die Raumtemperatur nicht über 25 °C, die Bodentemperatur keinesfalls über 27 °C und die relative Raumfeuchtigkeit nicht unter 35 % liegen
  • Es dürfen / sollten während des Winters Luftbefeuchter eingesetzt werden.